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Diese Seite soll aufgrund aktueller Anforderungen einige Erläuterungen zum Thema Trailer Fee liefern.
Was ist Trailer Fee?
Unter Trailer Fees werden Bestandspflegeprovisionen verstanden, die von Fondsgesellschaften an die Banken bzw. Vermögensverwalter bezahlt werden.
Im Rahmen der aktuellen MiFID Anforderungen sind die Banken bzw. Finanzinstitute verpflichtet, die korrekte Bestandspflegeprovision für den einzelnen Kunden auszuweisen. Zudem muß der Kunde lt. BGH-Urteil über anfallende Kick-Back-Provisionen informiert werden.
Trailer-Fee, wird von Kapitalanlagegesellschaften und Emittenten als Anreiz zur Vertriebsförderung verwendet.
Trailer Fee wird oft auch als Retrozession oder auch Bestandsvergütung, Bestandsprovision oder Bestandspflegekommission genannt.
Die Berechnung erfolgt dabei auf Basis der vom Vertriebspartner gehaltenen Bestände in Fonds und Zertifikaten. Die Zahlung der Gebühr erfolgt von der Fondsgesellschaft an die Bank.
aktuelles BGH-Urteil
BHG-Urteil vom 19. Dezember 2000 - XI ZR 349/99 - OLG Köln
Kick Backs
Kick Backs sind Provisionen die bei Anlageempfehlungen von Banken von den Fondsgesellschaften, deren Fonds empfohlen werden, an die Bank gezahlt werden.
MiFID
MiFID steht für Markets in Financial Instruments Directive und ist Bestandteil des Financial Service Action Plan (FSAP), der durch die EU-Kommision im Mai 1999 verabschiedet wurde.
Die europäischen Finanzmärkte sollen integriert werden. Es sollte ein einheitlicher Finanzbinnenmarkt geschaffen werden.
Mit der Schaffung dieses Rechtsrahmens soll die grenzüberschreitende Dienstleistungen von Wertpapierfirmen, Banken und Börsen erleichtert und die Integration der europäischen Finanzmärkte gefördert werden.
Es wurde am 21. April 2004 die Richtlinie 2004/93/EG des europäischen Parlementes und des Rates erlassen und am 30. April 2004 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie hat den Charakter einer Rahmenrichtlinie und ist als europäisches Recht in Kraft getreten.
